|
Wir stellen Ihnen unsere Mitarbeiter auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Verfügung.
Eine Servicedienstleistung, die sich besonders bei Abbau von Auftragsspitzen, Krankheits- und Urlaubsvertretung eignet. Durch die Möglichkeit, das Personal kurzfristig, flexibel und bedarfsgerecht einzusetzen, werden optimale Arbeitszeit-Nutzungen erreicht. Personalengpässe können somit problemlos überbrückt werden.
Für Sie als Unternehmer ist dies eine kostengünstige und direkte Hilfe. Ihre Kosten sind genau kalkulierbar; Sie haben keine vertragliche Bindung an den Mitarbeiter.
Durch unsere Personalüberlassung ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:
- Zeit- und Kostenersparnis bei der Personalsuche und –verwaltung,
- kurze Personaldispositions- und -bereitstellungszeiten,
- innerbetriebliche Ausbildungen sind nicht erforderlich,
- hohe Flexibilität in der Anpassung an Marktschwankungen,
- große Planungssicherheit in der Auftragskalkulation,
- geringer Liquiditätsbedarf,
- hohe Konkurrenzfähigkeit,
- unternehmerischer Freiraum.
|